Oyak Anker Bank

Oyak Anker Bank – Kredit inkl. Absicherung – Kreditbanken im Test

Die Oyak Anker Bank kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Geschichte der Bank beginnt in Koblenz, wo sie im Jahr 1958 gegründet wurde. Heute kann die Bank auf Filialen in Berlin, Frankfurt, Bonn, Koblenz und Mannheim zurückgreifen. Die Bank war im Jahr 1958 vorerst unter der Firmierung ATB Bank -auch Allgemeine Teilzahlungsbank- aktiv.

Im Jahr 1981 trat die ATB Bank dem Bundesverband deutscher Banken bei. Die ATB Bank wurde im Jahr 1989 von der Omnium Genève S.A. aufgekauft, weshalb die Bank mit dem neuen Namen Anker die Geschäftstätigkeit fortsetzte. Im Jahr 1996 fand dann der Aufkauf der Anker Bank durch die OYAK Gruppe statt. Seither setzt die Bank mit dem Namen OYAK Anker Bank neue Maßstäbe. Seit 2004 verfügt die Bank über zwei große Hauptsitze in Koblenz und Frankfurt. Heute stehen fünf Filialen für Kunden bereit. Das Portfolio der Bank umfasst heute klassische Geldanlagekonten, Girokonten, Baufinanzierungen sowie diverse Kreditprodukte. Ein besonderer Service der Bank sind sichere Geldtransfers in die Türkei. Privatkunden können sich über vier verschiedene Kreditformen freuen. Zur Auswahl stehen bei der Bank ein Ratenkredit, der OYAK Rahmenkredit, der Variokredit sowie auch das Türkei Immo Darlehen.

Der Ratenkredit der OYAK Anker Bank eignet sich für große und kleine Finanzierungswünsche. Die Finanzierung von Autos, Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräte etc. kann mit dem Ratenkredit problemlos vorgenommen werden.
Die Kreditsumme kann nach den persönlichen Vorstellungen zwischen 2500 und 50000 Euro betragen.
Die Laufzeit kann bei der Bank zwischen 12 und 96 Monaten bestimmt werden. Die Raten sind während der gesamten Kreditlaufzeit fest, sodass man die Tilgung optimal planen kann. Dabei fallen keine Kontoführungsgebühren an. Der Ratenkredit der OYAK Anker Bank kann zur Ablösung von Kreditverbindlichkeiten verwendet werden. Auf Wunsch kann das Kreditprodukt mit einer Restschuldversicherung versehen werden. Im Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit kann man dann auf die Versicherung zurückgreifen.