Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung –  was ist das genau?

Heutzutage ist es bei vielen Banken üblich, den Kunden beim Abschluss eines Kreditvertrages auch gleich eine Restschuldversicherung mit anzubieten. Dies beschränkt sich nicht nur auf Darlehen über wirklich große Summen, sondern wird oft auch schon bei kleinen Verbraucherkrediten vorgeschlagen. Eine Restschuldversicherung kann sinnvoll sein. Aber die Prämien erhöhen die monatlichen Belastungen aus dem Kredit deutlich. Viele Banken arbeiten eng mit Versicherungen zusammen, von denen sie Prämien für den Abschluss von Restschuldversicherungen kassieren. Vor diesem Hintergrund sollte sich jeder Kreditnehmer ganz genau überlegen, ob er zur Absicherung seines Darlehens tatsächlich eine derartige Restschuldversicherung benötigt oder nicht.

Mit der Restschuldversicherung soll die Tilgung eines Kredites auch dann gewährleistet werden, wenn der Darlehensnehmer aus bestimmten Gründen ausfällt. Dies können unverschuldete Arbeitslosigkeit, schwere Erkrankung oder Berufsunfähigkeit sein. Tritt der Versicherungsfall ein, kommt die Restschuldversicherung für die ausstehenden Tilgungen auf. Auch der eigene Todesfall kann mit einer Restschuldversicherung abgesichert werden: Verstirbt man, bevor der Kredit zurück gezahlt ist, übernimmt die Versicherung die ausstehenden Raten, so dass die Erben nicht belastet werden. Die Konditionen der einzelnen Versicherungsgesellschaften und –verträge unterscheiden sich zum Teil erheblich. Manche zahlen sofort nach Eintritt des Versicherungsfalls, einige sehen eine Karenzzeit von sechs oder mehr Monaten vor. Ebenso existieren Unterschiede hinsichtlich der versicherten Summen: Während manche Versicherungen für die Tilgung der restlichen offenen Kreditsumme in voller Höhe aufkommen, muss bei anderen ein Selbstbehalt des Versicherungsnehmers berücksichtigt werden. Deswegen sollte man sich vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung ganz genau über deren Konditionen erkundigen und die Vertragsklauseln gründlich durchlesen.

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, gilt bei der Restschuldversicherung der Grundsatz, dass Risiken nicht unbedingt versichert werden müssen, die man notfalls selbst tragen kann. So steht zum Beispiel bei einem Autokredit in einer finanziellen Notlage das Fahrzeug als Sicherheit zur Verfügung. Wenn der Kredit nicht mehr bedient werden kann, besteht die Möglichkeit, das Auto zu verkaufen und mit dem Erlös das Darlehen zurück zu bezahlen. Eine Restschuldversicherung ist hier in vielen Fällen verzichtbar.